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PRAKTIKA - VON DER THEORIE IN DIE BERUFLICHE PRAXIS

Von der Theorie in die Praxis: Praktika bieten die ideale Möglichkeit ins zukünftige Berufsleben hineinzuschnuppern. Vor und während des Studiums helfen Praxis-Einblicke dir ein konkretes Ziel vor Augen zu halten und sogar deinen zukünftigen Traumjob kennenzulernen. Sie sind somit eine wichtige Stütze in deiner Karriereplanung, da sie dir nicht nur erste Berufserfahrungen ermöglichen, die sich auf deinem Lebenslauf sehen lassen, sondern auch eine wertvolle Orientierung bieten in welche berufliche Richtung du zukünftig gehen möchtest. Häufig ergeben sich während Praktika ganz neue Ideen, wie der zukünftige Traumjob aussehen kann. Pluspunkt: Wer zudem schon einmal den Traumjob kennengelernt hat, ist gleich auch motivierter im Studium.

Gleichzeitig werden erste Berufserfahrungen neben der fachlichen Qualifikation im Studium heutzutage von nahezu allen Arbeitgebern erwartet. Ein Fehlen von Praxiserfahrungen gilt bei vielen Arbeitgebern im Bewerbungsprozess schon als Ausschlusskriterium. Aufgrund der verstärkten Ausrichtung von vielen Studiengängen hin zu einer beruflichen Befähigung, werden Praktika oder Praxissemester zudem auch vermehrt als Pflichtleistungen in viele Curricula integriert, um Studierenden bereits während des Studiums die Sammlung von praktischen Erfahrungen und die Anwendung ihres theoretischen Wissens zu ermöglichen und sie auf das zukünftige Berufsfeld vorzubereiten. Sind in deinem Studiengang keine Pflichtpraktika vorgesehen, besteht natürlich trotzdem die Möglichkeit freiwillige Praktika zu absolvieren. Ein freiwilliges Praktikum vor, während oder sogar nach dem Studium demonstriert u.a. deine Eigeninitiative und Motivation, was einen positiven Eindruck auf dem Lebenslauf und bei potentiellen Arbeitgebern hinterlässt.

Je nachdem um welche Art von Praktikum es sich handelt, bestehen im Detail unterschiedliche Vorgaben und Gestaltungsspielräume, einige grundlegende Kriterien werden an dieser Stelle erläutert.

FAQ

Was ist ein Praktikum bzw. wer ist Praktikant?

„Ein Praktikant – in Abgrenzung zu einem Arbeitnehmer – [ist] in der Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen“ (Deutscher Bundestag, 2015, S.4).

Dauer und optimaler Zeitpunkt:
Beim Praktikum handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Tätigkeitsausübung. Beim Pflichtpraktikum wird die Dauer in der Studienordnung festgelegt. Bei freiwilligen Praktika gibt es zwar keine rechtlich vorgeschriebene Dauer, allerdings spielt hier der Aspekt der Vergütung einen zentralen Einflussfaktor. Ein Großteil freiwilliger Praktika geht über einen Zeitraum von 1,5-3 Monaten. Es gibt allerdings auch Fälle von Halbjahres- und Jahrespraktika. Die Dauer wird oftmals von dem Unternehmen bereits in der Stellenanzeige vorgeschrieben oder individuell mit dem Praktikanten festgelegt. Wichtig ist, dass z.B. genügend Zeit zur Einarbeitung gegeben ist.
Der passende Zeitpunkt für ein Praktikum hängt stark mit der Dauer zusammen. Kürzere Praktika lassen sich z.B. leichter in die Semesterferien verlagern, während für längere eventuell ein „Praxissemester“ eingeplant werden muss. Darüber hinaus ist zu klären an welche Stelle man selbst gerade steht und was mit dem Praktikum bezweckt werden will. In den ersten Semestern kann ein Praktikum z.B. zur allgemeinen Orientierung und als Prüfstein für die Studienfachwahl dienen. Im fortgeschrittenen Verlauf des Studiums kann es dazu dienen konkrete Einsatzfelder kennenzulernen, berufliche Kontakte zu knüpfen und einen ersten Schritt zu potenziellen Arbeitgebern und in die Berufswelt zu erlangen.

Vergütung
Abhängig von der Dauer und der Art des Praktikums stellt sich auch die Frage nach der Vergütung. Da Studierende im Pflichtpraktikum eine Studienleistung vollbringen, bestehen für sie keine Vergütungsansprüche (vgl. Deutscher Bundestag, 2015, S. 8). Bei einem freiwilligen Praktikum hängt der Vergütungsanspruch rechtlich von der Dauer des Praktikumsverhältnisses ab. Ein freiwilliges Praktikum, welches länger als drei Monate dauert ist bspw. ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn zu vergüten, ein Praktikum das weniger als drei Monate dauert ist dazu nicht verpflichtet (vgl. Deutscher Bundestag, 2015, S. 9f.). Unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (die im Detail hier nachzulesen sind) ist es Unternehmen und Praktikanten auch möglich individuelle Vereinbarungen zur Vergütung oder Aufwandentschädigung einzugehen. Damit besteht ein Gestaltungsspielraum, der allerdings auch mit gewisser Vorsicht zu behandeln ist. Als Studierende*r, die*der ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchte, solltest du, auch wenn es dir hauptsächlich um die praktischen Erfahrungen geht, deinen eigenen Wert auf Basis deiner Kenntnisse und Fähigkeiten kennen und auf eine angemessene Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung achten.

Aufgaben
Ziel des Praktikums ist es das Berufsfeld bzw. den Beruf kennenzulernen und die theoretischen Kenntnisse einerseits praktisch umzusetzen, aber andererseits auch weitere neue Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen. Schließlich soll ein Lernprozess stattfinden. Wichtig dabei ist, dass zunächst eine umfangreiche Einarbeitung stattfindet. Nach der Einweisung sollte der*die Praktikant*in dann eigenverantwortlich arbeiten dürfen. Die Aufgaben sollten fordernd, allerdings nicht zu überfordernd sein, um einen gewünschten Lerneffekt zu erzielen. Es sollten zudem Hilfestellungen und Ansprechpartner verfügbar sein.

Arbeitszeit und Ruhepausen
Die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern, zu denen auch Praktikanten zählen, darf laut § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Umständen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die genauen Voraussetzungen sind im Arbeitszeitgesetz nachzulesen. Das Gesetz regelt auch die Ruhepausen und Ruhezeiten. „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen“ (§ 4 ArbZG). Nach Beendigung der Arbeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden (vgl. § 5 ArbZG).

Praktikumszeugnis
Zum Ende des Praktikums haben Praktikanten einen Anspruch darauf, dass ihnen vom Praktikumsbetrieb ein Praktikumszeugnis erstellt wird. Dieses gilt als Nachweis für das absolvierte Praktikum und kann für zukünftige Bewerbungen von großem Nutzen sein. Es bestehen grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Praktikumszeugnissen. Das einfache Praktikumszeugnis enthält nur die wesentlichen Eckdaten über das Praktikum. Diese sind Angaben zu der Person des Praktikanten (Name, Geburtsdatum), zum Arbeitsort und zum Einsatzbereich im Unternehmen, zum Zeitraum des Praktikums sowie die ausgeführten Tätigkeiten. Hierbei handelt es sich um objektive Informationen. Das qualifizierte Praktikumszeugnis ist im Vergleich dazu umfänglicher, da es neben den Punkten aus dem einfachen Zeugnis auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Praktikanten beinhaltet. Dazu zählt u.a. die Bewertung der Fachkompetenz, der Arbeitsbereitschaft, des Sozialverhaltens oder des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen. Diese zusätzliche Einschätzung ist sehr viel aussagekräftiger und ist bei einer guten bis sehr guten Beurteilung sehr vorteilhaft für zukünftige Bewerbungen. Es ist zu beachten, dass das Zeugnis nach generell im Arbeitsrecht geltenden Vorgaben wohlwollend sein muss. Das heißt es muss positiv formuliert sein. Dadurch haben sich unter Personalern zum Teil Codes und versteckte Formulierungen etabliert, die das Gebot des positiven Formulierens beachten, aber dennoch eine wahrheitsgetreue Beurteilung ermöglichen. Daher ist es wichtig, dass Praktikumszeugnisse sowie auch alle weiteren Arbeitszeugnisse stets richtig interpretiert werden.


Detailierte Informationen zu den aufgeführten Punkten sowie umfassende Informationen zu weiteren Punkten wie Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen oder Praktika im Ausland findest du in unserem Praktikumsleitfaden.

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